Die rund 180 verbliebenen gehörlosen Geflüchteten aus Ukraine sollen morgen weiterverteilt werden. Der Gehörlosenverband e.V. kämpft darum, dass sie in Berlin bleiben können.
Es wird ein Demonstration stattfinden: Bitte kommt mit, und unterstützt uns!
Nach dem Angriff Russland auf die Ukraine möchten wir, Vorstand GVBs e.V., ein Zeichen für den Frieden setzen:
Nie wieder Krieg!
Der 24. Februar ist ein dunkler Tag für uns in Europa. Der Angriffskrieg aus Russland auf die Ukraine hat die Menschen dort in unendliches Leid, vor allem die Menschen mit Hörbehinderung, gestoßen.
Unsere Gedanken sind in diesen schweren Zeiten gehörlosen Menschen in der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft in der Ukraine. Ihnen gilt unsere volle Solidarität.
In der Kürze werden mehrere Tausenden Flüchtlingen in Europa erwartet. Es muss sichergestellt werden, dass alle Bereiche der Barrierefreiheit möglichst berücksichtigt werden, z.B. in der Gesundheitsversorgung, Essenversorgung, in Aufnahmezentren, Medien und Transportion. Gebärdensprachverdolmetschung müssen sofort sichergestellt werden. Der Gehörlosenverband Berlin e.V. wird alle Forderungen an den Berliner Senat stellen.
Für gehörlose Flüchtlinge aus Ukraine, die in Berlin im Ankunftszentrum ankommen:
Wie ihr wisst, sind die 3 Parteien SPD, Die Grünen und Die Linke in den Koalitionsverhandlungen.
Wir, von den Gehörlosenverbandes Berlin e.V., haben die Forderungen aufgestellt, die die mögliche Teilhabe an unserer Gesellschaft für taube Menschen und für Menschen mit Hörbehinderungen zu gewähren.
Die Forderungen von den GVB e.V. welches wir an die LBB-Gruppe „KOA-verhandlungen“ geschickt haben, wird in Kürze auch an allen wichtigen Politikern abgeschickt.
Der GVB e.V. hat bei diesen Forderungen wirklich bewusst nur die als sehr dringend und am nötigsten eingestuften einbezogen und auf viele weitere Forderungen wegen Solidarität mit anderen Behindertengruppe verzichtet.
Es ist ein minimaler Forderungskatalog entstanden:
1. Recht auf volle Zugänglichkeit
2. Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
3. Recht auf Gebärdensprachen in der Bildung
4. Teilhabe am politischen, öffentlichen Leben und kulturellen Leben
5. Bereitstellung der Gebärdensprachdolmetscher: innen
Steffen Helbig tritt seit 20.10.2021 in den Hungerstreik. Warum? Er musste nach 16jähriger politisch aktive Engagement frustriert feststellen, dass eine aktive Teilhabe an politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Leben in der Gesellschaft kaum vorangebracht ist, obwohl es in der UN- Behindertenrechtskonvention bereits verankert ist.
Ein Rechtsanspruch auf Gebärdensprachdolmetscher in den Parteitagen oder bei Gremiensitzung ist nach wie vor ungeklärt. Er musste größtenteils selbst aus eigener Tasche bezahlen. Mit seinem Anliegen möchte er durch die breite Öffentlichkeit in den politischen Köpfen zum Umdenken bewegen.
Gehörlosenverband Berlin e.V. unterstützt sein Vorhaben vollkommen.
Was hinter dem Hungerstreik von Steffen Helbig steckt und die Forderung der Gehörlosen:
Wie ihr wisst, müssen wir, Berliner:innen jedes Jahr das Formular für das Amt ausfüllen, um weiterhin das Landespflegegeld (Gehörlosengeld) beziehen zu können.
Dennoch ist Euch aufgefallen, dass es aufgefordert wurde, einen Negativ- bzw. Positivbescheid von der Krankenkasse eingereicht werden muss, welche es seit August 2020 beschlossen wurde. Um weiterhin Gehörlosengeld beziehen zu können, ist es wichtig ein Negativbescheid zusammen mit dem Formular an das Amt zu schicken.
Solltet ihr unsicher sein, wie es weitergeht, könnt ihr zur Beratungsstelle gehen:
Am 6.10.2021 wurde das novellierte Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) in Kraft gesetzt.
Dieses Gesetz wurde zum Ende der Legislaturperiode verabschiedet, mit dem Ziel, u.a. Anpassungen des Gesetzes vorzunehmen, die die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ein erweitertes Verständnis und die Umsetzung der Teilhabe-Rechte von Menschen mit Behinderung, vorantreiben.
Der Gehörlosenverband Berlin e.V. hat die Novellierung mit zahlreichen Aktivitäten begleitet, u.a. wurde in einer Expert:innen- Anhörung auf die Notwendigkeit hingewiesen, Anpassungen im Gesetz bezüglich der Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderungen vorzunehmen und um Berücksichtigung dessen gebeten.
Es wurden einige Aspekte im neuen LGBG berücksichtigt, aber es mussten auch Unzulänglichkeiten des LGBG festgestellt werden, u.a. zu Partizipation und Gebärdensprachen-Recht.
In diesem Video werden einige wichtige Aspekte erläutert und in der kommenden Koalitionsverhandlung der Berliner Parteien wird auf diese Unzulänglichkeiten hingewiesen werden.
Am Sonntag, dem 26. September 2021 wird zeitgleich mit dem Deutsche Bundestag auch das Berliner Abgeordnetenhaus neu gewählt.
Der Gehörlosenverband Berlin e.V. möchte im Zuge der Wahl zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus von den Parteien über ihr Wahlprogramm informiert werden und hat die Parteien CDU/CSU; SPD; Die Linke; Bündnis90/Die Grünen; FDP und AFD die Wahlprüfsteine geschickt.
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