LPflGG- Landespflegegeld (Gehörlosengeld)

Wie ihr wisst, müssen wir, Berliner:innen jedes Jahr das Formular für das Amt ausfüllen, um weiterhin das Landespflegegeld (Gehörlosengeld) beziehen zu können.

Dennoch ist Euch aufgefallen, dass es aufgefordert wurde, einen Negativ- bzw. Positivbescheid von der Krankenkasse eingereicht werden muss, welche es seit August 2020 beschlossen wurde. Um weiterhin Gehörlosengeld beziehen zu können, ist es wichtig ein Negativbescheid zusammen mit dem Formular an das Amt zu schicken.

Solltet ihr unsicher sein, wie es weitergeht, könnt ihr zur Beratungsstelle gehen:

EUTB in Berlin, Zingster Str. 8
http://www.zfk-bb.de

Sozialberatung, Friedrichstr. 12
https://www.gfgb.de/sprechzeiten

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