Am 6.10.2021 wurde das novellierte Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) in Kraft gesetzt.
Dieses Gesetz wurde zum Ende der Legislaturperiode verabschiedet, mit dem Ziel, u.a. Anpassungen des Gesetzes vorzunehmen, die die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ein erweitertes Verständnis und die Umsetzung der Teilhabe-Rechte von Menschen mit Behinderung, vorantreiben.
Der Gehörlosenverband Berlin e.V. hat die Novellierung mit zahlreichen Aktivitäten begleitet, u.a. wurde in einer Expert:innen- Anhörung auf die Notwendigkeit hingewiesen, Anpassungen im Gesetz bezüglich der Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderungen vorzunehmen und um Berücksichtigung dessen gebeten.
Es wurden einige Aspekte im neuen LGBG berücksichtigt, aber es mussten auch Unzulänglichkeiten des LGBG festgestellt werden, u.a. zu Partizipation und Gebärdensprachen-Recht.
In diesem Video werden einige wichtige Aspekte erläutert und in der kommenden Koalitionsverhandlung der Berliner Parteien wird auf diese Unzulänglichkeiten hingewiesen werden.